Mitbestimmung

Kontakt

Olaf Böhl
Vorsitzender Gesamtwerkstattrat
E-Mail an Olaf Böhl

Tamara Werth (kommissarisch)
Stellvertretende Vorsitzende Gesamtwerkstattrat
E-Mail an Tamara Werth

Daniela Schremm
Vertrauensperson des Gesamtwerkstattrates 
E-Mail an Daniela Schremm

Frauenbeauftragte und Werkstatträte in den Elbe-Werkstätten

In den Elbe-Werkstätten gehört die Realisierung von Mitbestimmung und Mitwirkung durch die Werkstattbeschäftigten zum Selbstverständnis. Gesetzlich verankert sind die Strukturen und Aufgaben der Frauenbeauftragten und der Werkstatträte in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
Hier stellen sich die beiden Gremien vor. 

Die Frauenbeauftragten der Elbe-Werkstätten

In den Elbe-Werkstätten gibt es insgesamt sechs Frauenbeauftragte.
Die Frauenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle in der Werkstatt beschäftigten Frauen.
Sie vertritt die Interessen der weiblichen Beschäftigten und setzt sich für deren Rechte ein.
Sie berät und unterstützt die Frauen zu allen Fragen und Lebensbereichen und vermittelt bei Bedarf auch an andere Stellen weiter.
Die Beratung findet unter Wahrung der Schweigepflicht statt.

Die Frauenbeauftragte stellt außerdem Informationsmaterial zur Verfügung und organisiert Kurse, in denen die Frauen die Möglichkeit haben, sich über spezifische Themen - wie etwa das Thema Selbstbehauptung - zu informieren und auszutauschen.

Schwerpunkte in der Arbeit der Frauenbeauftragten sind zum Beispiel folgende Themen:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
  • Fragen zu Schwangerschaft, Verhütung und Kinderwunsch
  • Probleme in der Partnerschaft
  • Schutz vor psychischer, körperlicher oder sexueller Belästigung oder Gewalt

Weitere Informationen über die Arbeit der Frauenbeauftragten in den einzelnen Betrieben gibt es auf den Seiten von Elbe Nord, Elbe Ost, Elbe Süd, Elbe West, Elbe Mitte und Elbe ReTörn.


Der Werkstattrat der Elbe-Werkstätten

Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in der Werkstatt. Er vertritt die Interessen aller Beschäftigten gegenüber der Geschäftsführung und den Betriebsleitungen.

Das Besondere in den Elbe-Werkstätten ist: Es gibt einen Gesamtwerkstattrat mit 12 Personen und Betriebs-Werkstatträte in den sechs Betriebsstätten-Verbünden. Aus jedem Betriebs-Werkstattrat werden zwei Mitglieder in den Gesamtwerkstattrat entsandt. Dafür wurde 2012 eine besondere Rahmen-Vereinbarung zwischen den Werkstatträten mit der Geschäftsleitung verhandelt, denn die WMVO sieht nur einen zentralen Werkstattrat vor. Da jedoch die Elbe-Werkstätten seit der Fusion in 2011 mehr als 3000 Beschäftigte und rund 50 Standorte haben, kann sich ein einzelner zentraler Werkstattrat unmöglich um die Interessen aller Beschäftigten kümmern.
Die Rahmen-Vereinbarung regelt, wie viele Mitglieder die einzelnen Werkstatträte haben. Und sie regelt, welches Werkstattrat-Gremium wofür zuständig ist.

Der Werkstattrat hat bei vielen Fragen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.

Dazu gehören zum Beispiel folgende Themen:

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Entgeltzahlungen an Beschäftigte
  • Arbeitssicherheit
  • Fahrdienst
  • Arbeitszeiten
  • Urlaub
  • Verpflegung

Der Werkstattrat nimmt Anregungen und Beschwerden von Werkstattbeschäftigten entgegen.
Er unterrichtet die Beschäftigten über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen, die daraus folgen.
Die Geschäftsleitung informiert den Werkstattrat regelmäßig über unternehmerische Entscheidungen.
Der Gesamt-Werkstattrat tagt jeden Montag.

Der Gesamtwerkstattrat und die Betriebswerkstatt-Räte haben jeweils eine eigene Vertrauensperson.
Die Vertrauensperson wird vom Gremium ausgewählt.
Vier Vertrauenspersonen kommen von außerhalb der Elbe-Werkstätten, zwei sind Angestellte der Elbe-Werkstätten. 

Weitere Informationen über die Arbeit der Werkstatträte in den einzelnen Betrieben gibt es auf den Seiten von Elbe Nord, Elbe Ost, Elbe Süd, Elbe West, Elbe Mitte und Elbe ReTörn.