Finanz- und Rechnungswesen

Für die Finanzen der Elbe-Werkstätten ist das Finanz- und Rechnungswesen zuständig.
Das bedeutet im Einzelnen:

  • Finanzbuchhaltung mit Kontokorrentbuchhaltung
  • Mahnwesen
  • Anlagenbuchhaltung mit Investitionsüberwachung
  • Bearbeitung von Zuwendungsverfahren
  • Jahresabschlusserstellung nach Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Erstellung unterjähriger Abschlüsse
  • Umsatz- und ertragssteuerliche Erklärungen und Meldungen
  • Finanzmanagement