Thema Isolationspflicht

Seit dem 17. November gilt in Schleswig-Holstein keine Isolationspflicht mehr bei einer auf Corona positiv getesteten Person. Für alle Personen, die bei den Elbe-Werkstätten und somit in Hamburg tätig sind, gilt allerdings weiterhin: angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, dürfen keine Präsenzarbeit in Hamburg wahrnehmen.
Dies gilt nicht nur bei einem positiven PCR-Test oder PoC-Antigentest, sondern aus Gründen des Arbeitsschutzes auch bei einem positiven Schnelltest. Im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gelten die üblichen Regeln. Bis zum 31. März 2023 besteht die Möglichkeit einer Krankschreibung auf Grund eines telefonischen Arztkontaktes.