Infos zu Corona

Auch wir in den Elbe-Werkstätten sind besorgt wegen Corona - doch wir sind auch gut vorbereitet und haben unzählige Schutzmaßnahmen ergriffen sowie Notfallpläne erarbeitet. Bisher gibt es von Seiten der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BAFI) keine Verfügung, die Elbe-Werkstätten zu schließen. Sobald sich das ändern sollte, informieren wir darüber auch hier.

Wir haben alle Kantinen für externe Gäste geschlossen; ebenso die Rieckhof-Gastronomie sowie das Café Berne.
Auch die Elbe-Werkstätten-Außenarbeitsgruppen im Museum der Arbeit, in der KZ Gedenkstätte Neuengamme und im Veranstaltungszentrum Rieckhof sind geschlossen.

Nachfolgend ein Infoschreiben unserer Geschäftsleitung in einfacher Sprache, das alle Beschäftigten und Teilnehmer
der Elbe-Werkstätten bekommen haben:

Wichtige Informationen zum Corona Virus

Liebe Beschäftigte, liebe Teilnehmer,

bitte lesen Sie die folgenden Informationen genau durch.
Sie enthalten verbindliche Anweisungen.
Das heißt: Diese Anweisungen müssen befolgt werden!
Immer mehr Menschen stecken sich mit dem Corona-Virus an.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucher-Schutz hat deshalb Empfehlungen ausgesprochen.
Es geht um den Umgang mit Reise-Rückkehrern aus Risiko-Gebieten.
Bei 8 von 10 betroffenen Menschen verläuft die Krankheit harmlos.
Aber es gibt auch Menschen mit schwerem Krankheits-Verlauf.
Diese Menschen brauchen ein funktionierendes Gesundheits-System.
Deshalb muss die Ansteckung mit dem Corona-Virus gebremst werden.
Damit das Gesundheits-System in Deutschland stabil bleibt.
Und die schwer erkrankten Menschen gut behandeln kann.
Deshalb weist die Geschäftsleitung der Elbe-Werkstätten folgende
Maßnahmen an:

1. Verhalten nach der Rückkehr von einer Reise:

Wenn Sie von einer Reise zurückkommen, rufen Sie vor dem geplan-ten Dienstbeginn bei Ihrer Fachkraft oder beim sozialpädagogischen Dienst an. Dann besprechen Sie, ob Sie zur Arbeit kommen dürfen. Und Sie besprechen auch alle weiteren Schritte.

a. Wenn Sie aus einem Risikogebiet kommen, dürfen Sie nicht zur Arbeit kommen. Dann müssen Sie 14 Tage lang zuhause isoliert bleiben.

Was ist ein Risikogebiet?
Das Robert-Koch-Institut legt Risiko-Gebiete fest.
In diesen Gebieten gibt es besonders viele erkrankte
Menschen. Diese Gebiete können sich jederzeit ändern.
Sie stehen auf der Internet-Seite vom Robert-Koch-Institut.
Die Seite heißt:
https://www.rki.de/…/Neuartiges_Coronavi…/Risikogebiete.html
Risiko-Gebiete sind zurzeit (Stand 15.03.2020):
• Italien
• Iran
• in China: Provinz Hubei (mit der Stadt Wuhan)
• in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
• in Deutschland Landkreis Heinsberg: (Nordrhein-Westfahlen)
• in Frankreich: Region Grand Est (Elsass, Lothringen
Champagne-Ardenne)
• In Österreich: Bundesland Tirol
• In Spanien: Madrid

Was bedeutet isoliert?
Isoliert heißt: Man muss Kontakte zu anderen Menschen
vermeiden.
Soweit das irgendwie möglich ist.
Das gilt besonders für Kontakte zu alten und kranken Menschen.
Denn für sie kann der Corona-Virus sehr gefährlich sein.

In der Zeit, in der Sie zu Hause bleiben müssen, bekommen Sie Ihr Entgelt weiter gezahlt.
Rufen Sie bitte Ihren Haus-Arzt an, wenn Sie sich krank fühlen. Das ist sehr wichtig!
Besonders bei Fieber, Husten oder Atem-Beschwerden.
Die Beschwerden sind ähnlich wie bei einer Erkältung oder Grippe.
Sie können auch den Arzt-Ruf 116 117 anrufen.
Mit dem Arzt wird geklärt, was Sie weiter tun sollen.

b. Sie kommen nicht aus einem Risikogebiet

Auch wenn Sie nicht aus einem Risikogebiet kommen, aber aus einem Land oder einer Gegend, wo es Corona-Fälle gibt, rufen Sie bitte auch vor dem geplanten Dienst-Beginn die Fachkraft oder den sozialpäda-gogischen Dienst an. Die Fachkraft oder der
medizinische Dienst wird Ihnen sagen, ob Sie zur Arbeit kommen kön-nen oder ob Sie auch zu Hause bleiben sollen. Sie werden alle not-wendigen Schritte mit Ihnen absprechen.

Wenn Sie zu Hause bleiben müssen, bekommen Sie in dieser Zeit ihr Entgelt weiter gezahlt.
Rufen Sie bitte Ihren Haus-Arzt an, wenn Sie sich krank fühlen.
Besonders bei Fieber, Husten oder Atem-Beschwerden. Das ist sehr wichtig.
Die Beschwerden sind ähnlich wie bei einer Erkältung oder
Grippe.
Sie können auch den Arzt-Ruf 116 117 anrufen.
Mit dem Arzt wird geklärt, was Sie weiter tun sollen.

2. Verhalten bei Anzeichen von Krankheit:

a. Wenn Sie sich krank fühlen, kommen Sie nicht zur Arbeit!
Bleiben Sie erst einmal zu Hause und rufen Sie bitte auch vor dem geplanten Dienst-Beginn die Fachkraft oder den
sozialpädagogischen Dienst an und sagen Sie, dass Sie krank sind.
Rufen Sie bitte Ihren Haus-Arzt an, wenn Sie sich krank fühlen.
Besonders bei Fieber, Husten oder Atem-Beschwerden. Das ist sehr wichtig. Die Beschwerden sind ähnlich wie bei einer Erkältung oder Grippe. Sie können auch den Arzt-Ruf 116 117 anrufen.
Mit dem Arzt wird geklärt, was Sie weiter tun sollen.
Wenn Sie krank sind sollten Sie am besten alle Kontakte vermeiden. Und bleiben sie möglichst zuhause.
Wenn Sie zuhause bleiben müssen, bekommen Sie in dieser Zeit Ihr Entgelt weiter gezahlt.

b. Wenn Sie krank sind und das Gesundheitsamt oder ihr Arzt den Corona-Virus bei Ihnen getestet hat, dürfen Sie auf keinen Fall in die Werkstatt kommen. Bitte rufen Sie dann sofort die Fachkraft oder den sozialpädagogischen Dienst an und sagen Bescheid. Wir müssen dann wissen mit wem Sie Kontakt hatten, damit sich auch diejenigen Beschäftigten und Teilnehmen testen lassen können.

3. Verhalten, wenn man Kontakt zu einer Person hat, die an Corona erkrankt ist

a. Wenn Sie persönlichen Kontakt hatten zu einer Person,
bei der das Corona-Virus im Labor nachgewiesen wurde oder die gerade auf den Corona-Virus getestet wird:
Rufen Sie bitte sofort die Fachkraft oder den sozialpädagogischen Dienst an. Die Fachkraft oder der medizinische Dienst wird Ihnen sa-gen, was Sie tun müssen.
Sie müssen sich dann beim Gesundheitsamt oder Ihrem Arzt
melden und sich auf den Corona-Virus testen lassen. Das müssen sie auch machen, wenn Sie sich nicht krank fühlen!
Solange müssen Sie zuhause bleiben und dürfen nicht zur Arbeit kommen.
Wenn Sie zu Hause bleiben müssen, bekommen Sie in dieser Zeit ihr Entgelt weiter gezahlt.

4. Verhalten, wenn Sie auf einem ausgelagerten Einzelarbeits-platz arbeiten und der Betrieb aus Gründen, die mit dem Corona-Virus zusammenhängen, die Arbeit einstellt.

Wenn der Auftraggeber Ihnen mitteilt, dass er aus Gründen, die mit dem Corona-Virus zusammenhängen sie nicht mehr
weiter beschäftigen kann, rufen Sie bitte sofort Ihren
Integrationsbegleiter an und teilen ihm dies mit. Er wird mit Ihnen be-sprechen, wie es weitergehen soll: ob Sie in der Werkstatt
arbeiten sollen oder zu Hause bleiben sollen.
Wenn Sie zu Hause bleiben müssen, bekommen Sie in dieser Zeit ihr Entgelt weiter gezahlt.

Zum Schluss möchte ich auch noch einmal daran erinnern, dass Sie
folgende Hygiene –Regeln unbedingt beachten müssen, und zwar in der Werkstatt und auch sonst:
• Waschen Sie sich oft und gründlich die Hände.
• Husten Sie nicht in die Richtung von Menschen.
Am besten Sie husten in ein Taschen-Tuch.
Und werfen dieses danach gleich weg.
Oder Sie husten gegen Ihren Ärmel in der Arm-Beuge.
Diese Regeln für das Husten gelten auch für das Niesen.
• Halten Sie Abstand und schütteln Sie keine Hände!

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Fachkraft und den medizinischen Dienst!

Bleiben Sie Gesund!
Mit freundlichen Grüßen,

ppa. Elke Sonntag
Leiterin Rehabilitation