Rahmenbedingungen

Anspruchsgrundlage

Fahrdienst

Verdienst

Werkstattvertrag

Werkstattrat

 

Anspruchsgrundlage

Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung geregelt. Leistungen in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern (§ 39).

Zuständig für Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich sind die Agentur für Arbeit, die Träger der Unfallversicherung, die Träger der Rentenversicherung und die Träger der Kriegsopferfürsorge.

Zuständig für Leistungen im Arbeitsbereich sind die Träger der Sozialhilfe (§ 42), die Träger der Kriegsopferfürsorge, Träger der Unfallversicherung und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Werkstattbeschäftigte sind krankenversichert und erwerben Ansprüche auf Erwerbunfähigkeitsrente, Altersrente und Pflegeversicherung.


Fahrdienst

Wir stellen einen Fahrdienst für diejenigen Beschäftigten zur Verfügung, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, ihren Arbeitsweg mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu bewältigen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die öffentliche Verkehrsmittel für ihren Arbeitsweg nutzen, erhalten eine ProfiCard des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV). Wir bieten bei Bedarf ein Mobilitätstraining an, damit unsere Beschäftigten lernen, ihren Arbeitsweg eigenständig zu bewältigen.


Verdienst

In der Berufsbildung wird ein monatliches Ausbildungsgeld gezahlt. Ansonsten zahlen die Elbe-Werkstätten ein monatliches Arbeitsentgelt, dessen Höhe nach einem Entgeltsystem ermittelt wird. Es setzt sich zusammen aus dem garantierten Grundlohn, dem Arbeitsförderungsgeld und einem Leistungslohn. Die Höhe des Leistungslohns wird in einer Arbeitsplatzbewertung ermittelt.


Werkstattvertrag

Die Beschäftigten stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zur Werkstatt. Jeder Beschäftigte erhält einen Werkstattvertrag, auch die Teilnehmer der Berufsbildung.


Werkstattrat

Die Beschäftigten wählen als ihre Interessenvertretung einen Werkstattrat. Er wirkt an allen Angelegenheiten mit, die Interessen der Beschäftigten berühren.

Der Werkstattrat wird durch Vertrauenspersonen unterstützt, die er selbst wählt. Die Vertrauenspersonen begleiten und beraten den Werkstattrat.

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten und Teilnehmer gegenüber der Geschäftsleitung unter anderem in den folgenden Angelegenheiten:

  • Entgelt
  • Weihnachtsgeld
  • Mittagessen
  • Fahrdienst
  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • und vieles mehr

Auch wenn es Schwierigkeiten mit Kollegen oder Vorgesetzten gibt, hilft er, die Rechte der Betroffenen zu vertreten.

Seit 2001 regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) die Rechte des Werkstattrates. Hierin sind unter anderem die allgemeinen Aufgaben des Werkstattrates, die Unterrichtungsrechte sowie die Mitwirkungsrechte des Werkstattrates geregelt. Alle vier Jahre wird der Werkstattrat neu gewählt.

Der Werkstattrat der Elbe-Werkstätten ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte Hamburg (LAG WR Hamburg). Mehr Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte finden Sie auf folgender Seite:

Weitere Informationen zum Thema

Internetauftritt LAG WR Hamburg

Kontakt

Werkstattrat 
Telefon 040 | 428 68-0
E-Mail an Werkstattrat