Rahmenbedingungen

Weitere Angebote für Sie

Kontakt

Werkstatt-Rat 

Marion Blohm
Telefon 040 | 428 68-6011
E-Mail an Werkstattrat

Regeln
Die Regeln heißen:
Rahmen-Bedingungen.

Anspruchs-Grundlage

Fahrdienst

Verdienst

Werkstatt-Vertrag

Werkstatt-Rat

 

Anspruchs-Grundlage

Wer darf in der Werkstatt lernen und arbeiten?
Es gibt Regeln dafür, für wen die Werkstatt ist.
Die Regeln stehen in einem Buch.
Das Buch heißt:
Sozial-Gesetz-Buch 9.
Die 9 schreibt man: IX

Das Buch heißt auch: SGB IX.
In einem Teil vom SGB IX steht:
Die Werkstätten sind für Menschen mit Behinderung.

Ziel von Werkstätten ist:
Menschen mit Behinderung können weiter arbeiten.
Menschen mit Behinderung lernen, wieder zu arbeiten.
Menschen mit Behinderung können etwas Neues lernen.
Menschen mit Behinderung können ihre Ziele erreichen.
Menschen mit Behinderung bekommen Arbeit.
Die Arbeit von Menschen mit Behinderung ist sicher.
Das steht in diesem Teil vom SGB IX:
Paragraf 39.

Geld für das Eingangs-Verfahren und für die Berufs-Bildung zahlen zum Beispiel:
Die Agentur für Arbeit,
Unfall-Versicherung,
Renten-Versicherung und
Die Kriegs-Opfer-Fürsorge.

Geld für den Arbeits-Bereich zahlen zum Beispiel:
Sozial-Amt,
Kriegs-Opfer-Fürsorge,
Unfall-Versicherung und
die öffentliche Jugend-Hilfe.

Wer in einer Werkstatt arbeitet,
der ist versichert.
Versichert heißt:
Es wird Geld gezahlt an eine Kasse.
Wenn man nicht mehr arbeiten kann, bekommt man Geld von dieser Kasse.

Wer in einer Werkstatt arbeitet ist:
krankenversichert,
rentenversichert,
pflegeversichert und
erwerbsunfähigkeitsversichert.

Fahr-Dienst

Wer nicht allein oder ohne Hilfe
zur Arbeit kommen kann,
für den ist unser Fahr-Dienst.

Wer mit Bus und Bahn zur Arbeit kommt, der bekommt von uns eine Fahr-Karte.
Die Fahr-Karte heißt:
ProfiCard vom Hamburger Verkehrs-Verbund.
Der Hamburger Verkehrs-Verbund heißt auch: HVV.

Wir haben das Angebot:
Den Arbeits-Weg üben.
Das heißt: Mobilitäts-Training.
Dann können Sie vielleicht allein zur Arbeit kommen.

Verdienst

Sie machen bei uns Berufs-Bildung.
Dann bekommen Sie jeden Monat Geld von uns.
Das Geld heißt: Ausbildungs-Geld.

Sie arbeiten bei uns.
Dann bekommen Sie jeden Monat Geld von uns.
Das Geld heißt: Arbeits-Entgelt.
Das Geld gibt es nicht dafür, wer Sie sind.
Das Geld gibt es auch nicht dafür, wie viel Sie arbeiten.
Das Geld gibt es für die Arbeit, die Sie machen.

Wenn Sie verschiedene Arbeiten machen, dann bekommen Sie vielleicht verschieden viel Geld.
Wie viel Geld Sie bekommen, dafür gibt es Regeln.
Die Regeln heißen: Entgelt-System.
Es gibt:
Den Grund-Lohn. Den bekommt jeder Mitarbeiter.
Das Arbeits-Förderungs-Geld.
Den Leistungs-Lohn. Das Geld ist verschieden, für verschiedene Arbeiten.

Werkstatt-Vertrag

Die Elbe-Werkstätten machen mit jedem Mitarbeiter einen Vertrag.
In dem Vertrag steht, welche Rechte und Aufgaben die Elbe-Werkstätten haben.
In dem Vertrag steht auch, welche Rechte und Aufgaben jeder Mitarbeiter hat.

Werkstatt-Rat

Der Werkstatt-Rat ist für die Wünsche von den Mitarbeitern da.
Alle Mitarbeiter wählen den Werkstatt-Rat.

Der Werkstatt-Rat hat Hilfe.
Die Hilfe heißt: Vertrauens-Person.
Der Werkstatt-Rat wählt selber, wer die Hilfe sein soll.
Die Hilfe begleitet den Werkstatt-Rat.
Die Hilfe gibt dem Werkstatt-Rat Tipps.
Der Werkstatt-Rat hilft den Mitarbeitern,
die etwas von den Elbe-Werkstätten wollen.
Zum Beispiel:
Entgelt
Weihnachts-Geld
Mittag-Essen
Fahr-Dienst
Arbeits-Sicherheit
Arbeits-Platz-Gestaltung
Und vieles mehr.

Der Werkstatt-Rat hilft auch:
Wenn es Probleme mit Kollegen gibt.
Wenn es Probleme mit Chefs gibt.

Der Werkstatt-Rat ist da, für die Rechte von Mitarbeitern.
Seit dem Jahr 2001 gibt es Regeln für die Rechte vom Werkstatt-Rat.
Die Regeln heißen: Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Sie heißen auch: WMVO.
In den Regeln steht zum Beispiel:
Welche Aufgaben der Werkstatt-Rat hat.
Welche Infos der Werkstatt-Rat bekommen darf.
Wobei der Werkstatt-Rat die Elbe-Werkstätten unterstützen darf.
Der Werkstatt-Rat wird immer für 4 Jahre gewählt.
Dann wird ein neuer Werkstatt-Rat gewählt.

Der Werkstatt-Rat von den Elbe-Werkstätten ist Mitglied bei der Landes-Arbeits-Gemeinschaft Werkstatt-Räte Hamburg.
Die Landes-Arbeits-Gemeinschaft heißt auch: LAG WR Hamburg.
Infos über die LAG WR Hamburg gibt es hier:

Weitere Informationen zum Thema

Internetauftritt LAG WR Hamburg

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Marion Blohm
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