Mitbestimmung

Kontakt

Olaf Böhl
Vorsitzender Gesamt-Werkstatt-Rat
E-Mail an Olaf Böhl

Tamara Werth (kommissarisch)
Stellvertretende Vorsitzende Gesamt-Werkstatt-Rat
E-Mail an Tamara Werth

Daniela Schremm
Vertrauens-Person des Gesamt-Werkstatt-Rates
E-Mail an Daniela Schremm

Frauen-Beauftragte und Werkstatt-Räte in den Elbe-Werkstätten

Den Elbe-Werkstätten ist die Mit-Bestimmung von Menschen mit Behinderung sehr wichtig.
Deshalb gibt es Frauen-Beauftragte und es gibt Werkstatt-Räte.
Diese beiden Gruppen nennt man Gremien.
Die Abkürzung für Frauen-Beauftragte ist: FB
Die Abkürzung für Werkstatt-Rat ist: WR
In diesen beiden Gremien arbeiten Beschäftigte der Elbe-Werkstätten.

Die Frauen-Beauftragten und die Werkstatt-Räte machen wichtige Arbeit: Sie vertreten die Rechte ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Sie vertreten diese Rechte gegenüber der Geschäfts-Führung und den Betriebs-Leitungen.
Und sie dürfen mit-entscheiden, was im Unternehmen geschieht.

Dass es Frauen-Beauftragte und Werkstatt-Räte geben muss, ist ein Gesetz.
Dieses Gesetz heißt Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Die Abkürzung dafür ist: WMVO.

Hier stellen die Frauen-Beauftragten und die Werkstatt-Räte ihre Aufgaben vor: 

Die Frauen-Beauftragten in den Elbe-Werkstätten

Was ist eine Frauen-Beauftragte (FB)?
Die FB ist eine Frau, die in der Werkstatt beschäftigt ist.
Die FB ist Ansprech-Partnerin für die Frauen in der Werkstatt.
Die FB setzt sich für die Rechte der Frauen in der Werkstatt ein.
Die FB vertritt die Interessen der Frauen gegenüber der Werkstatt-Leitung.
Die FB informiert die Frauen über ihre Rechte.
Die FB hilft den Frauen dabei, selbst ihre Rechte in der Werkstatt einzufordern.
In den Elbe-Werkstätten gib es insgesamt sechs Frauen-Beauftragte.
Jeder Betrieb der Elbe-Werkstätten hat eine eigene Frauen-Beauftragte.

Was macht eine Frauen-Beauftragte?

  • sie bietet in ihrem Betrieb Sprech-Zeiten an
  • die Frauen können während der Arbeit mit ihren Fragen und Problemen zur Frauen-Beauftragten kommen
  • sie hört den Frauen zu, wenn sie Probleme haben
  • sie gibt den Frauen Tipps und Infos, wo sie noch Hilfe bekommen können
  • sie macht Angebote und Kurse nur für die Frauen, z. B. Frauen-Gruppe, Selbst-Verteidigungs-Kurse, Frauen-Frühstück
  • sie ist Ansprech-Partnerin bei Gewalt gegen Frauen

Eine Frauen-Beauftragte hat Schweige-Pflicht. Sie erzählt nichts weiter, wenn die Frauen das nicht wollen.

Warum gibt es Frauen-Beauftragte?
Behinderte Frauen werden oft benachteiligt oder schlechter behandelt

  • weil sie eine Frau sind und
  • weil sie behindert sind

Zum Beispiel:

  • sie werden von ihrem Gruppen-Leiter nicht ernst genommen
  • Ihnen wird nicht zugetraut, Mutter zu sein
  • sie werden von ihren Eltern bevormundet, obwohl sie erwachsen sind
  • sie werden schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen
  • sie werden belästigt oder ihnen wird körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt angetan

Das darf nicht passieren!
Deshalb steht im Gesetz,
dass es Frauen-Beauftragte
in Werkstätten geben muss

Weitere Informationen über die Arbeit der Frauen-Beauftragten in den einzelnen Betrieben gibt es auf den Seiten von Elbe Nord, Elbe Ost, Elbe Süd, Elbe West, Elbe Mitte und Elbe ReTörn.


Die Werkstatt-Räte in den Elbe-Werkstätten

Was ist ein Werkstatt-Rat (WR)?
Ein Werkstatt-Rat ist die Interessen-Vertretung der Menschen mit Behinderung in der Werkstatt.
Er vertritt die Interessen aller Beschäftigten gegenüber der Geschäfts-Führung und den
Betriebs-Leitungen.

Das Besondere in den Elbe-Werkstätten ist:
Es gibt Betriebs-Werkstatt-Räte in den sechs Betriebs-Verbünden.
Und es gibt einen Gesamt-Werkstatt-Rat mit 12 Personen.
Aus jedem Betriebs-Werkstatt-Rat werden zwei Mitglieder in den Gesamt-Werkstatt-Rat entsandt.
Dafür wurde 2012 eine besondere Rahmen-Vereinbarung zwischen den Werkstatt-Räten und der Geschäfts-Leitung verhandelt, denn die WMVO sieht nur einen zentralen Werkstatt-Rat vor.

Die Elbe-Werkstätten haben seit dem Zusammenschluss 2011 mehr als 3000 Beschäftigte.
Diese arbeiten oder lernen an etwa 50 Standorten.
Deshalb kann sich ein zentraler Werkstatt-Rat unmöglich um die Interessen von allen kümmern.
Die Rahmen-Vereinbarung regelt, wie viele Mitglieder die einzelnen Werkstatt-Räte haben.
Und sie regelt, welches Werkstatt-Rat-Gremium wofür zuständig ist.

Der Werkstatt-Rat hat bei vielen Fragen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
Dazu gehören zum Beispiel folgende Themen:

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Planung von Neu-, Um- und Erweiterungs-Bauten
  • Entgelt-Zahlungen an Beschäftigte
  • Arbeits-Sicherheit
  • Fahr-Dienst
  • Arbeits-Zeiten
  • Urlaub
  • Verpflegung

Der Werkstatt-Rat kümmert sich um Anregungen und Beschwerden von Werkstatt-Beschäftigten.
Er unterrichtet die Beschäftigten über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.
Die Geschäfts-Leitung informiert den Gesamt-Werkstatt-Rat regelmäßig etwa einmal im Monat.
Vor allem informiert sie über unternehmerische Entscheidungen.
Der Gesamt-Werkstatt-Rat tagt jeden Montag.
Der Gesamt-Werkstatt-Rat und die Betriebs-Werkstatt-Räte haben je eine eigene Vertrauensperson.
Die Vertrauensperson wird vom Gremium ausgewählt.
Vier Vertrauenspersonen kommen von außerhalb der Elbe-Werkstätten,
zwei sind Angestellte der Elbe-Werkstätten.

Weitere Informationen über die Arbeit der Werkstatt-Räte in den einzelnen Betrieben gibt es auf den Seiten von Elbe Nord, Elbe Ost, Elbe Süd, Elbe West, Elbe Mitte und Elbe ReTörn.

Der Vorsitzende vom Gesamt-Werkstatt-Rat ist Olaf Böhl.
Seine Stellvertreterin ist Bianca Bicker.
Die externe Vertrauensperson ist Daniela Schremm.