Poitische Entwicklung
Um den seit Jahren anhaltenden Anstieg der Zahl der Werkstattbeschäftigten abzubremsen, laufen gegenwärtig intensive Bemühungen. Behinderte Menschen, die nicht zwingend auf diese Unterstützungsform angewiesen sind, sollen möglichst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden. So beschloss die 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Mitte November 2008 in Hamburg, die Eingliederungshilfe langfristig weg von institutioneller Ausrichtung hin zu den individuellen Bedarfen der Menschen weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt der angestrebten Verbesserung ist unter anderem die Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Betroffene, für die bisher die Werkstatt für behinderte Menschen die einzige Beschäftigungsmöglichkeit darstellt.
Zeitgleich beschloss der Bundestag das Gesetz zur Einführung der «Unterstützten Beschäftigung», das Anfang 2009 in Kraft trat. Mit der «Unterstützten Beschäftigung» soll ein ambulantes – vor Ort, in den Betrieben wirksames – Angebot für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf geschaffen werden. Ziel ist die langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Unternehmen, also auf dem allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt. Leitgedanke ist hier: «Erst platzieren, dann qualifizieren.»
Zur besseren Abgrenzung der Leistungsfähigkeit und in Vorbereitung «Unterstützter Beschäftigung» hat die Bundesagentur für Arbeit 2008 die gezielt hierauf ausgerichtete Diagnosemaßnahme DIA-AM (Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen) entwickelt. Ziel ist es, durch eine personenbezogene und praxisorientierte Eignungsabklärung realistische und belastbare Aussagen zu der Frage zu erhalten, ob eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwirklichbar oder ob die Werkstatt für behinderte Menschen die notwendige Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Die ersten Teilnehmer starteten Mitte 2008. Für die kommenden zwei Jahre stehen etwa 2.400 Plätze zur Verfügung. Die PIER Holding GmbH richtet im Verbund mit alsterarbeit gGmbH diese Maßnahme seit Mitte 2008 für die Bundesagentur für Arbeit in der Metropolregion Hamburg aus.
Seit Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf das «Persönliche Budget». Bislang waren «Persönliche Budgets» noch Ermessenleistungen. Mit der neuen Leistungsform sollen gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen gefördert werden. Sie berechtigt Menschen mit Behinderung, anstatt der Sachleistungen nun Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen. Hierzu gehören auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Um eine stärkere Nutzung «Persönlicher Budgets» zu erreichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Jahre 2008 bis 2010 ein Förderprogramm in Höhe von 3,8 Mio. Euro aufgelegt. Mit diesen Mitteln werden zurzeit 25 Modellprojekte gefördert.
Ende 2008 passierte die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in zweiter Lesung den Bundesrat. Das Ratifikationsgesetz trat damit zum 1. Januar 2009 in Kraft. Mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen in New York am 24. Februar 2009 wurde das Übereinkommen nach Ablauf von 30 Tagen für die Bundesrepublik verbindlich. Das Übereinkommen ist das erste universelle Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung und mit Blick auf ihre Lebenslage konkretisiert und rechtlich verankert. Hierin werden unter anderem auch Arbeit, Beschäftigung, Bildung und Rehabilitation thematisiert.
